Seit 2023 kennt die CLP-Verordnung neue Gefahrenklassen – für hormonell schädigende Stoffe (endokrine Disruptoren) und für Stoffe, die sich in der Umwelt anreichern oder Wasserressourcen dauerhaft belasten. Für neue Gemische müssen Hersteller sie seit 1. Mai 2026 berücksichtigen, für Gemische, die schon vorher auf dem Markt waren, spätestens ab 1. Mai 2028.
Kurzgelesen
- Neu sind Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren (Mensch und Umwelt) sowie für PBT/vPvB- und PMT/vPvM-Stoffe.
- Gemische: seit 1. Mai 2026 für neu in Verkehr gebrachte Produkte, Bestandsprodukte bis 1. Mai 2028.
- Stoffe: Die Übergangsfrist endete am 1. November 2026 – aktuelle Sicherheitsdatenblätter Ihrer Rohstoffe müssen die neuen Gefahrenklassen berücksichtigen.
- Ein Gemisch ist meist ab 0,1 % eines entsprechend eingestuften Bestandteils betroffen.
- Folgen: neue EUH-Sätze auf dem Etikett, angepasstes Sicherheitsdatenblatt und gegebenenfalls eine aktualisierte Meldung an die Giftinformationszentren.
Die neuen Gefahrenklassen im Überblick
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 hat vier Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung aufgenommen. Für sie gibt es kein eigenes Piktogramm, aber ein Signalwort und eigene Gefahrenhinweise mit dem Kürzel EUH:
| Gefahrenklasse | Gefahrenhinweis | Signalwort |
|---|---|---|
| Endokrine Disruptoren, Mensch – Kat. 1 | EUH380: Kann beim Menschen endokrine Störungen verursachen. | Gefahr |
| Endokrine Disruptoren, Mensch – Kat. 2 | EUH381: Steht in dem Verdacht, beim Menschen endokrine Störungen zu verursachen. | Achtung |
| Endokrine Disruptoren, Umwelt – Kat. 1 | EUH430: Kann endokrine Störungen in der Umwelt verursachen. | Gefahr |
| Endokrine Disruptoren, Umwelt – Kat. 2 | EUH431: Steht in dem Verdacht, endokrine Störungen in der Umwelt zu verursachen. | Achtung |
| PBT | EUH440: Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen. | Gefahr |
| vPvB | EUH441: Starke Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen. | Gefahr |
| PMT | EUH450: Kann lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen. | Gefahr |
| vPvM | EUH451: Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen. | Gefahr |
PBT steht für persistent, bioakkumulierbar und toxisch, vPvB für sehr persistent und sehr bioakkumulierbar. PMT bedeutet persistent, mobil und toxisch, vPvM sehr persistent und sehr mobil.
Die Fristen
| Neu in Verkehr gebracht ab | Bereits auf dem Markt: anpassen bis | |
|---|---|---|
| Stoffe | 1. Mai 2025 | 1. November 2026 |
| Gemische | 1. Mai 2026 | 1. Mai 2028 |
Für Formulierer heißt das: Die Lieferanten Ihrer Rohstoffe mussten ihre Stoffe bis 1. November 2026 nach den neuen Kriterien einstufen. Die aktualisierten Sicherheitsdatenblätter sind die wichtigste Grundlage, um Ihre eigenen Gemische zu bewerten.
Wann ist Ihr Gemisch betroffen?
Ob ein Gemisch eingestuft wird, ergibt sich aus der Konzentration der eingestuften Bestandteile:
- Endokriner Disruptor der Kategorie 1: ab 0,1 %
- Endokriner Disruptor der Kategorie 2: ab 1 %
- PBT-, vPvB-, PMT- oder vPvM-Stoff: ab 0,1 %
Enthält ein Gemisch einen endokrinen Disruptor der Kategorie 2 mit mindestens 0,1 %, aber unter 1 %, wird es nicht eingestuft. Auf Anfrage muss allerdings ein Sicherheitsdatenblatt herausgegeben werden, und das Etikett trägt den Hinweis EUH210 „Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich“.
Für viele Stoffe gibt es in diesen Klassen noch keine harmonisierte Einstufung. Maßgeblich ist deshalb, wie Ihre Lieferanten diese Stoffe einstufen – und ob die jeweiligen Angaben plausibel sind.
Was jetzt zu tun ist
- Aktuelle Sicherheitsdatenblätter aller Rohstoffe anfordern und auf die neuen EUH-Sätze prüfen.
- Rezepturen gegen die Konzentrationsgrenzen rechnen – auch Bestandteile unter 1 %.
- Bei neuer Einstufung Etikett und Sicherheitsdatenblatt anpassen, vor allem die Abschnitte 2, 3, 11 und 12.
- Ändert sich die Einstufung, die Meldung an die Giftinformationszentren aktualisieren (siehe UFI und Giftnotruf-Meldung).
- Das Ergebnis dokumentieren – auch wenn sich nichts ändert.
Ich prüfe, ob Ihre Produkte von den neuen Gefahrenklassen betroffen sind, rechne die Einstufung aus Ihrer Rezeptur nach und aktualisiere Datenblatt und Etikett – mit Änderungsprotokoll. Prüfung und Aktualisierung ansehen →
Quellen
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 – EUR-Lex
- New hazard classes 2023 – Europäische Chemikalienagentur (ECHA), auf Englisch
- Endokrine Disruptoren: Regulatorik – Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
- CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – EUR-Lex, Anhang I und II
Fachlich geprüft von Dr. Martin Schnurr, promovierter Chemiker. Stand: 5. November 2026. Dieser Beitrag gibt eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtslage und Fristen können sich ändern.