Sicherheitsdatenblätter & Etiketten
Sicherheitsdatenblatt und Etikett: [berechnet] aus Ihrer Rezeptur
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups ohne eigene Abteilung für Chemie-Compliance: Ich erstelle Sicherheitsdatenblätter (SDB), CLP-Etiketten und PCN-Meldungen (inkl. UFI-Nummern) für Ihre Gemische auf Deutsch, prüfe bestehende Unterlagen und halte sie aktuell. Die Einstufung berechne ich aus Ihrer Rezeptur auf Grundlage der aktuellen CLP-Verordnung. Sie erhalten ein Angebot mit Festpreis, ohne Abo.
Leistungen auf einen Blick
- ErstellenCLP-Einstufung, Sicherheitsdatenblatt und Etikett für neue Produkte
- Prüfen und aktuell haltenPlausibilitätsprüfung und Aktualisierung bestehender SDB
- Melden und absichernPCN-Meldung & UFI-Generierung, Notrufnummer
Außerdem: Deutsche Pflichtangaben · Häufige Fragen
Manufakturen, Kleinserienhersteller und Direktvertriebler sind ausdrücklich willkommen. Sie verkaufen direkt – im eigenen Laden oder online? Was Ihr Produkt braucht, lesen Sie weiter unten.
Den Vorschriften-Dschungel übernehme ich.
Ob Mittelständler mit gewachsenem Portfolio oder Gründer vor dem ersten Produkt: Sie kümmern sich um Ihr Produkt, ich mich um Einstufung, Sicherheitsdatenblatt, Etikett und PCN-Meldung – auf Basis Ihrer Angaben.
Leistungen
Alles, was Ihr Produkt für den deutschen Markt braucht
01
Erstellen
Wenn Sie ein Gemisch neu auf den Markt bringen, die Rezeptur ändern oder aus Ländern außerhalb der EU importieren – als Importeur sind Sie selbst Lieferant nach REACH.
- Einstufung des Gemischs, berechnet nach CLP aus Ihrer Rezeptur und Rohstoffdaten
- Sicherheitsdatenblatt auf Deutsch, alle 16 Abschnitte nach REACH, Anhang II
- Deutsche Pflichtangaben und Transportangaben inklusive
- CLP-Etikett als druckfertiges PDF: Piktogramme, Signalwort, H- und P-Sätze, UFI
- Kennzeichnung nach Detergenzienverordnung für Wasch- und Reinigungsmittel, inklusive Inhaltsstoffangaben
- Alles aus einer Datenbasis: Einstufung, Sicherheitsdatenblatt, Etikett und PCN-Meldung widersprechen sich nicht
02
Prüfen und aktuell halten
Wenn ein Kunde, eine Behörde oder ein Online-Marktplatz nachfragt, das Datenblatt eines Lieferanten zweifelhaft ist – oder wenn sich Rezeptur, Rohstoffdaten oder Rechtslage ändern.
Prüfung
- Prüfbericht mit dokumentierten Abweichungen und konkreten Korrekturvorschlägen
- Geprüft werden Einstufung, Zusammensetzung und Schutzmaßnahmen
- Abgleich von Etikett und Datenblatt – eigene Unterlagen oder die Ihrer Lieferanten
Aktualisierung
- Überarbeitung mit Änderungsprotokoll, auf Basis der aktuellen Vorgaben
- Umstellung auf die neuen Gefahrenklassen nach Verordnung (EU) 2023/707
- Prüfung und Aktualisierung ganzer Produktportfolios
Frist: Die neuen Gefahrenklassen (Verordnung (EU) 2023/707) gelten für Gemische, die seit dem 1. Mai 2026 neu in Verkehr gebracht werden. Gemische, die vorher schon auf dem Markt waren, müssen bis zum 1. Mai 2028 angepasst sein. Für Stoffe endete die Übergangsfrist am 1. November 2026 – prüfen Sie, ob Ihnen die aktuellen Sicherheitsdatenblätter Ihrer Rohstoffe vorliegen. Mehr dazu im Ratgeber
03
Melden und absichern
Wenn Ihr Gemisch an die Giftinformationszentren gemeldet werden muss oder die Notrufnummer im Datenblatt fehlt oder unklar ist.
UFI und PCN-Meldung
- Prüfung, ob Ihr Produkt meldepflichtig ist
- Erzeugung der UFI-Nummer für das Etikett und Erstellung des PCN-Dossiers
- Unterstützung bei der Einreichung des PCN-Dossiers über das ECHA-Portal, auch bei Folgemeldungen
Notrufnummer
- Prüfung, ob Ihre bisherige Angabe in Abschnitt 1.4 den Anforderungen entspricht
- Überblick über die Möglichkeiten: Giftinformationszentrum (nur mit Vereinbarung), Notrufdienst oder eigene Nummer
- Kontakt zu einem passenden Anbieter herstellen – den Vertrag schließen Sie direkt
Für Manufakturen & Direktvertrieb
Sie verkaufen direkt an Endkunden?
Ob Reiniger, Duftkerzen oder Raumdüfte aus kleiner Herstellung: Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt von der Einstufung Ihres Produkts ab – nicht von der Menge, die Sie herstellen.
Was Ihr Produkt braucht
CLP-Etikett
Pflicht, sobald Ihr Produkt als gefährlich eingestuft ist – auch beim Verkauf an Privatkunden. Auch ohne Einstufung können Hinweise aufs Etikett müssen, etwa zu allergieauslösenden Duftstoffen.
UFI und PCN-Meldung
Pflicht, wenn Ihr Produkt wegen Gesundheits- oder physikalischer Gefahren eingestuft ist. Nicht nötig, wenn es nur als umweltgefährlich oder gar nicht eingestuft ist.
Sicherheitsdatenblatt
Pflicht für eingestufte Produkte, sobald Sie an Händler oder gewerbliche Kunden liefern. Beim Verkauf an Privatkunden entfällt es, wenn das Etikett ausreichend informiert – es sei denn, ein Händler verlangt es. Viele Online-Marktplätze fordern es ohnehin.
Fertige Kosmetik wie Seifen und Cremes fällt unter das Kosmetikrecht, nicht unter CLP – Sicherheitsbewertungen für Kosmetik biete ich nicht an. Mehr zum Verkauf im Ratgeber: Chemische Produkte online verkaufen.
Beispielpaket
Startklar für den Verkauf
- Einstufung Ihres Produkts nach CLP
- CLP-Etikett als druckfertiges PDF
- UFI-Nummer und PCN-Meldung, falls nötig
- Hinweis zu kindergesichertem Verschluss und tastbarem Warnzeichen
Optional: Sicherheitsdatenblatt, wenn Händler, gewerbliche Kunden oder ein Marktplatz es verlangen.
Festpreis im Angebot nach Sichtung Ihrer Rezeptur. Mehrere Produkte oder Duftvarianten? Sie erhalten ein gemeinsames Angebot.
Immer inklusive
Deutsche Pflichtangaben sind immer enthalten
Ein Sicherheitsdatenblatt für Deutschland braucht mehr als die EU-Vorgaben. Welche nationalen Angaben hineingehören, beschreibt die Technische Regel TRGS 220. Ich nehme sie standardmäßig auf – in der Praxis werden sie leicht übersehen.
- Wassergefährdungsklasse (WGK) nach AwSV
- Lagerklasse nach TRGS 510
- Notrufnummer nach TRGS 220
- Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz
- Angaben nach TA Luft
- Abgleich mit den REACH-Listen: Kandidatenliste, Zulassungs- und Beschränkungsliste
- Transportangaben nach ADR
Zusammenarbeit
Was ich brauche – und was Sie bekommen
Was ich von Ihnen brauche
- Vollständige Rezeptur mit den Anteilen aller Inhaltsstoffe
- Sicherheitsdatenblätter Ihrer Rohstoffe, möglichst aktuell
- Angaben zum Produkt: Verwendung, Gebindegrößen, gewerbliche oder private Anwender
- Ihre Firmendaten und, falls vorhanden, Ihre Notrufnummer
Eine Checkliste führt Sie durch alle Angaben. Ihre Rezepturdaten behandle ich immer vertraulich – auf Wunsch auch mit einer schriftlichen Vertraulichkeitsvereinbarung.
Was Sie bekommen
- Sicherheitsdatenblatt als PDF oder Word-Datei (DOCX)
- CLP-Etikett als druckfertiges PDF oder Word-Datei (DOCX)
- UFI und PCN-Dossier, falls erforderlich
- Lieferung zum Termin aus dem Angebot
Den Ablauf von der Anfrage bis zur Freigabe finden Sie auf der Startseite.
Häufige Fragen
Fragen zu Sicherheitsdatenblättern
Braucht jedes Produkt ein Sicherheitsdatenblatt?
Nein. Pflicht ist es vor allem für Stoffe und Gemische, die nach der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind und an gewerbliche Anwender oder Händler gehen. Für bestimmte nicht eingestufte Gemische muss es auf Anfrage bereitgestellt werden. Ob dies für Ihr Produkt gilt, kläre ich in der ersten Einschätzung.
Was kostet ein Sicherheitsdatenblatt?
Das hängt vor allem von der Zahl der Inhaltsstoffe, der Qualität der Rohstoffdaten und den benötigten Unterlagen ab. Nach Sichtung Ihrer Angaben erhalten Sie ein Angebot mit Festpreis – ohne Abo und ohne Laufzeit. Für Mittelständler mit vielen Produkten erstelle ich gern ein Angebot für das ganze Portfolio.
Kann ich das Datenblatt meines Lieferanten weiterverwenden?
Oft nicht ohne Anpassung. Als Lieferant in der EU sind Sie für die Angaben im Datenblatt verantwortlich, etwa eine gültige Notrufnummer und die deutschen Pflichtangaben. Füllen Sie um, mischen oder verkaufen Sie unter eigenem Namen, brauchen Sie in der Regel ein eigenes Datenblatt. Ich prüfe das Datenblatt Ihres Lieferanten auf Plausibilität und erstelle auf dieser Grundlage Ihr eigenes.
Kann ich ein Sicherheitsdatenblatt nicht einfach mit KI erstellen?
Eine KI erzeugt schnell ein Dokument, das wie ein Sicherheitsdatenblatt aussieht und plausibel wirkt. Fehler oder veraltete Angaben können aber im Umgang mit Gefahrstoffen gefährlich werden. Die Einstufung wird nach den Regeln der CLP-Verordnung aus den genauen Konzentrationen Ihrer Rezeptur berechnet, und REACH schreibt vor, dass eine sachkundige Person das Datenblatt erstellt. Die Verantwortung für den Inhalt tragen Sie als Lieferant – bei fehlerhaften Angaben drohen Bußgelder und Haftung. Deshalb erstelle ich Ihre Sicherheitsdatenblätter sorgfältig und nachvollziehbar.
Gibt es etwas, das Sie nicht übernehmen?
REACH-Registrierungen, Sicherheitsbewertungen für Kosmetik, eigene Laboranalysen und Rechtsberatung biete ich nicht an. Erweiterte Sicherheitsdatenblätter mit Expositionsszenarien und sehr komplexe Rezepturen kläre ich gern im Einzelfall. Fehlen Daten für Ihr Datenblatt, helfe ich unter Beratung & Analytik, die passenden Prüflabore und Analysemethoden auszuwählen.
[ Welche Unterlagen braucht Ihr Produkt? ]
Schildern Sie mir kurz Ihr Produkt und was Sie brauchen – telefonisch oder über das Kontaktformular. Sie erhalten eine erste fachliche Einschätzung und ein Angebot mit Festpreis und Liefertermin.